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Nach Veröffentlichung der neuen Corona-Schutzverordnung NRW gibt es auch für unsere Gemeinde neue Corona-Regeln:

Zum 05.12.2021 haben wir für unsere Gottesdienste die 3G-Regel eingeführt. Wir bitten daher alle, die dann noch nicht geimpft sind, sich einen offiziellen – jetzt wieder kostenlosen – Test, der max. 24 h alt sein darf (PCR 48 h), zu besorgen und am Eingang vorzuzeigen. Schüler bis 15 Jahren gelten in der Schulzeit als getestet. Schüler ab 16 Jahren auch, wenn sie nachweisen können, dass sie Schüler sind oder sich bei uns in über die Liste am Eingang gemeldet haben. Für Kinder bis zum Schuleintritt gibt es keine Testpflicht.

1. Wir bitten euch im Gebäude die gesamte Zeit eine Maske zu tragen.
2. Das Gemeindecafé ist mit 2G (!) möglich. Wer dem nicht entspricht, darf sich einen Kaffee abholen und ihn draußen trinken. Die 2G-Regel wurde in der neuen Verordnung für alle gastronomischen Angebote in NRW vorgeschrieben.

Wir bitten um Verständnis. Die Gemeindeleitung handelt nach dem Grundsatz:

Wir wollen bestmöglich Gottesdienst feiern (Anbetung, Verkündigung, Abendmahl, Gebet, Gemeinschaft), bei gleichzeitig sinnvoller Minimierung der gesundheitlichen Risiken.